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Ihre Gastgeber

Auf eine gute Zeit

Hier auf Gut Wenne finden Sie einen Ort, der Ihnen bereits in den ersten Minuten eine Wohlfühlatmosphäre vermittelt. Im historischen Ambiente der Gutsanlage, die 1371 erstmals urkundlich erwähnt wurde, treffen Sie auf modernen Zeitgeist. Das Gut bietet neben den ruhig gelegenen Ferienwohnungen Wohnraum für unsere Familie und drei weitere Mietparteien.

Auf dem Gutshof leben drei Familiengenerationen: Wir: Markus Freiherr von Weichs und Ines Freifrau von Weichs mit unseren Kindern Pauline und Johannes, sowie die (Groß-)Elterngeneration, das sind Georg Freiherr von Weichs und Martina Freifrau von Weichs. Neben der Führung des Forst- und Ferienbetriebs auf Gut Wenne sind wir (Markus und Ines) auch außerhalb unseres Betriebes berufstätig. Dennoch ist fast immer jemand am Hof anzutreffen.

Historischer Hintergrund zur Bewohnerfamilie Freiherr von Weichs zur Wenne

Der Prinz Ernst von Bayern (1554 – 1612), zugleich Erzbischof und Kurfürst von Köln (1583-1612) berief im Jahre 1598 den Georg Sigismund Freiherrn von und zu Weichs zu seinem persönlichen Berater und betraute ihn zusätzlich mit den Aufgaben eines Marschalls und Oberjägermeisters im Rheinland und in Westfalen. Dessen Sohn Gaudenz (1592 – 1641)hatte zwei Söhne. Der zweite Sohn Ignatius (1629 – 1693) ist der Stammvater des Astes Freiherr von Weichs zur Wenne. Um 1660 ehelichte dieser die Johanna von Rump zur Wenne. Er übernahm die Besitz- und Lehensrechte von dessen unverheiratet und kinderlos gebliebenen Hermann von Rump zur Wenne, bei Beibehaltung dessen besonderer Rechte und Pflichten.

Mit unseren Kindern Johannes und Pauline lebt heute die 11. Generation unserer Familie in Haus Wenne.

Das Wappen

Das Familienwappen lieferte die Vorlage für unser Logo. Das hervorstechende Merkmal ist der Affe. Im Familienwappen finden sich zwei aufsitzende Affen, die einen Spiegel (auch „Schöppen“) in den Händen halten. Die Spiegel sollen sinnbildlich das der Wahrheitsfindung dienende Recht anmahnen und sowohl vor Rechtsverlust als auch vor Gesichtsverlust schützen helfen. Die Bedeutung als „Schöppe“ könnte kennzeichnen, dass der Träger des Wappens auch als ehrenamtlicher Richter (Schöffe) besondere Befugnisse (Rechte und Pflichten) wahrzunehmen hatte. Beide Affen dokumentieren mit ihren Spiegeln („Schöppen“), dass der Wappenträger in diesem Sinne das „ius utriusque“, also das Zivilrecht wie auch das Kirchenrecht, ausgewogen zu vertreten verpflichtet ist.